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SkateakademieInline-Skaten lernen und sicher fahren

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Inline-Skates im Straßenverkehr

Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit Einsteiger

Inline-Skater bewegen sich rechtlich in einer Sonderrolle. Sie sind schneller als Fußgänger, haben aber weder Klingel noch Bremse im Sinne eines Fahrzeugs. Lange war unklar, wohin sie gehören. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2002 und einer Ergänzung der Straßenverkehrs-Ordnung im Jahr 2009 sind die Regeln eindeutiger. Hier eine Übersicht, ohne Anspruch auf Rechtsberatung.

Wo Inline-Skater fahren dürfenGehweg erlaubt, Radweg und Fahrbahn nur mit Zusatzzeichen 1020-13 „Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei“.Gehweg✓jaTempo der FußgängerRadweg!nur mit Zusatzzeichensonst tabuFahrbahn!nur mit Zusatzzeichenrechter Rand, Autos überholen lassenInline-Skaten undRollschuhfahren freiZusatzzeichen 1020-13 (schematisch)
Wo Inline-Skater fahren dürfen: Gehweg ja, Radweg und Fahrbahn nur mit Zusatzzeichen. Eigene Grafik.

Inliner sind keine Fahrzeuge

Nach § 24 der Straßenverkehrs-Ordnung gelten Inline-Skates als besondere Fortbewegungsmittel und nicht als Fahrzeuge. Für sie gelten deshalb grundsätzlich die Vorschriften für Fußgänger. Der Bundesgerichtshof hat 2002 bestätigt, dass Inline-Skater dazu gehören. Den Wortlaut findest du bei gesetze-im-internet.de.

Was das für dich heißt

  • Gehweg: Hier gehörst du hin. Du musst dich an das Tempo der Fußgänger anpassen und darfst sie weder behindern noch gefährden.
  • Radweg: Nur erlaubt, wenn ein Zusatzzeichen ihn für Inline-Skater freigibt.
  • Fahrbahn: Nur erlaubt, wenn ein Zusatzzeichen das ausdrücklich gestattet. Sonst nicht, auch wenn der Asphalt dort besser ist.
  • Fußgängerzone und verkehrsberuhigter Bereich: erlaubt, aber mit Schrittgeschwindigkeit und Rücksicht.

Fehlt ein Gehweg, darfst du wie Fußgänger am Fahrbahnrand fahren. Innerorts gilt dann der rechte oder linke Rand, außerorts möglichst der linke, dem Verkehr entgegen.

Das Zusatzzeichen 1020-13

Seit 2009 gibt es ein eigenes Zusatzzeichen mit der Aufschrift „Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei“. Es kann Radwege, Fahrradstraßen, Seitenstreifen oder Fahrbahnen mit wenig Verkehr freigeben. Wo es hängt, fährst du am rechten Rand, mit besonderer Vorsicht, und lässt Fahrzeuge jederzeit überholen. Die Regel steht in § 31 StVO.

Merke: Ohne Zusatzzeichen gilt: Gehweg ja, Radweg nein, Fahrbahn nein. Auf dem Gehweg haben Fußgänger Vorrang.

Licht und Sichtbarkeit

Da für dich die Fußgängerregeln gelten, gibt es keine Lichtpflicht wie bei Fahrrädern. Wer in der Dämmerung oder nachts fährt, sollte trotzdem gut sichtbar sein: helle Kleidung, Reflektoren, eine kleine Stirnlampe oder ein Rücklicht am Arm. Das schützt dich mehr als jede Vorschrift.

Haftung bei Unfällen

Wenn du einen Fußgänger anfährst, haftest du für den Schaden. Eine private Haftpflichtversicherung deckt das in der Regel ab. Prüf trotzdem, ob deine Police Inline-Skaten ausschließt, was selten, aber nicht nie vorkommt. Bei Unfällen mit Autos kommt es darauf an, ob du dich an die Regeln gehalten hast. Wer ohne Freigabe auf der Fahrbahn fährt, riskiert eine Mitschuld.

Bremswege auf Inlinern sind lang. Gerade auf Gehwegen mit Ausfahrten, Haustüren und Kindern heißt das: langsam fahren und vorausschauen. Wie du sicher anhältst, steht unter Bremsen lernen.

Kinder

Für Kinder auf Inlinern gelten dieselben Regeln. Sie gehören auf den Gehweg und sollten bis zu einem Alter, in dem sie Verkehr sicher einschätzen, auf ruhigen Flächen fahren. Helm und Schützer sind Pflicht im eigenen Interesse, auch wenn es keine gesetzliche Pflicht ist. Eine Übersicht gibt der ADAC.

Wenn du sichere Strecken ohne Autoverkehr suchst, schau unter Skate-Touren.

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